Im Juni 2020 haben der Bundestag und der Bundesrat das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ verkündet. Diese neue gesetzliche Änderung des Bestellerprinzips tritt ab dem 23.12.2020 in Kraft und regelt bundesweit die Aufteilung der Maklercourtage, die bei einem Verkauf einer Immobilie anfällt.
Ab dem 24.12.2020 gilt die Provisionsteilung bei Immobilien zur Selbstnutzung. Vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes existierte keine einheitliche Regelung zur Provisionsaufteilung. Die Verteilung der Maklercourtage wurde bisher je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Das Gesetz wurde daher beschlossen, um private Käufer von Wohnimmobilien zu entlasten.
Ähnlich wie das von SPD und Union festgelegte Bestellerprinzip nur für Mietwohnungen gilt, greift das neue Gesetz zur Provisionsregelung ausschließlich für den Verkauf von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäuser, die im Anschluss auch selbst vom Käufer genutzt werden.
Weiterhin ist es wichtig, dass eine mündliche Beauftragung eines Maklers für einen Verkauf zukünftig nicht mehr ausreicht. Der Auftrag muss in schriftlicher Form festgehalten werden, um wirksam zu sein.
Wir von KOBAU Immobilien empfehlen im Rahmen des neuen Gesetzes die sogenannte Innenprovision. Das bedeutet, dass die Maklercourtage bei einem Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung vom Verkäufer getragen wird. Der dem Interessenten kann die Immobilie als „provisionsfrei“ angeboten werden. - Dennoch garantieren wir Eigentümern den bestmöglichen Verkaufspreis, mit dem alle Parteien zufrieden sind.
Vorteil ist hierbei die bessere Finanzierungsmöglichkeit für den Käufer, da die Kaufnebenkosten niedriger sind. Diese müssen klassischer Weise aus dem Eigenkapital gedeckt werden.
Natürlich bieten wir auch die Teilung der Provision an.
Viele Interessenten fürchten, dass der Eigentümeranteil der Provision auf den Verkaufspreis der Immobilie aufgerechnet wird. Wir können Sie in dieser Hinsicht beruhigen, denn ein zu hoher Verkaufspreis wirkt sich negativ auf die Vermarktung eines Immobilienobjekts aus. Das wiederum führt dazu, dass die Immobilie für längere Zeit zum Verkauf steht.
Wir setzen uns für faire Verkaufspreise ein, die Verkäufern sowie Käufern zugutekommen!